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Aufbewahrung
Luftdruckgewehr / Druckluftwaffe

Waffengesetz

Luftdruckgewehr: Aufbewahrung nach dem Waffengesetz

Die geringen Betriebskosten und die einfache Handhabung machen Luftgewehre zu einem praktischen Sportgerät für alle Profi- und Hobbyschützen. Da sie zu den Druckluftwaffen zählen, unterliegen Luftgewehre zum Teil dem Waffengesetz. Einige wichtige Änderungen aus jüngerer Zeit betreffen direkt die Aufbewahrung von Luftgewehren. In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf du achten musst, um dein Luftgewehr richtig aufzubewahren.

Aufbewahrung Druckluftwaffe: Erlaubnisfreie & Erlaubnispflichtige Waffen

Um die Frage der korrekten Aufbewahrung eines Luftgewehrs zu klären, müssen einige Fälle unterschieden werden. Zunächst geht es um die Frage, ob es sich um eine erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Waffe handelt. Nach den Änderungen am Waffengesetz am 5. Juli 2017 wurden viele Vorschriften verschärft. Vor allem die Regelung für die Aufbewahrung haben sich im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ geändert. Damit du also weißt, welche Anforderungen bei der Aufbewahrung erfüllt sein müssen, fällt der Blick zuerst auf die Geschossenergie deines Luftgewehrs.

Unterscheidung nach der Geschossenergie

Unter 0,5 Joule

Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule sind weiterhin erlaubnisfrei – auch für Personen unter 18 Jahren. Der Verband von Jagd-, Sportwaffen und Munition und der Verband Deutscher Büchsenmacher empfehlen jedoch weiterhin eine Abgabe ab 14 Jahren.

Sehen die Druckluftwaffen, Airsofts oder Paintballwaffen den echten Waffen jedoch zum Verwechseln ähnlich oder rufen durch ihre äußere Form nach das Gesamterscheinungsbild von Feuerwaffen hervor, gelten die Regelungen in Bezug auf Anscheinswaffen. Ein Führen in der Öffentlichkeit ist dann grundsätzlich verboten, auch wenn es sich um Spielzeuge handelt.

0,5 Joule bis 7,5 Joule

Druckluft-, Druckgas- und Federdruckwaffen, also auch Luftgewehre, können unter das Waffengesetz fallen. Beträgt die Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule, handelt es sich um erlaubnisfreie Waffen, die uneingeschränkt an Erwachsene verkauft werden dürfen. Die Waffen müssen mit einem „F in einem Fünfeck“ gekennzeichnet sein, um zu gewährleisten, dass die Energie im erlaubten Bereich liegt. Waffen, die vor dem 01.01.1970 beziehungsweise vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt wurden, sind auch ohne die „F“-Kennzeichnung weiterhin frei ab 18 Jahren. Erlaubnisfreie Waffen unterliegen dem Führverbot, solange keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Über 7,5 Joule

Liegt die Geschossenergie über 7,5 Joule, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe. Sowohl für den Erwerb als auch den Besitz muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen. Das Führen eines Luftgewehrs über 7,5 Joule ohne einen Waffenschein ist ebenfalls untersagt.

Hinweis: Anhand der Geschossenergie lässt sich erkennen, in welche Kategorie ein Luftgewehr fällt. Doch was bedeuten die unterschiedlichen Einteilungen für die Aufbewahrung des Luftgewehrs in der Praxis?

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Waffenschrank & Tresor für erlaubnispflichtige Waffen

Erlaubnispflichtige Schusswaffen, also auch Luftgewehre über 7,5 Joule, sind in einem entsprechenden Waffenschrank oder Tresor unterzubringen. Wichtig ist hier, dass sich der Schlüssel für den Waffenschrank während der Aufbewahrung immer in der Kontrolle des Berechtigten befindet, sodass der Zugang von unbefugten Dritten ausgeschlossen wird.

Änderungen am Waffengesetz in Deutschland: Künftig müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank oder Tresor des Widerstandgrads 0 oder auch 1 nach Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Zuvor angeschaffte Waffenschränke der Klasse A oder B können jedoch weiterhin verwendet werden.

Aufbewahrung des Luftgewehrs nach dem Waffengesetz

Bis zur Gesetzesänderung gab es keine besonderen Aufbewahrungspflichten für erlaubnisfreie Waffen nach dem Waffengesetz. So mussten diese bisher nur vor dem Zugang von Minderjährigen geschützt werden. Dazu gehören Luftgewehre, CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen und Airsofts, sowie Paintball-Markierer ab 0,5 Joule. Im Prinzip also alle Waffen, die zwar in das Waffengesetz fallen, aber ab 18 Jahren frei erworben werden können.

Nach der beschlossenen Neuregelung des Bundestags zum Waffenrecht müssen erlaubnisfreie Waffen und Munition ebenso eingeschlossen werden. Es ist kein Waffenschrank oder Tresor notwendig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss oder eine abschließbare Box genügt. Ein Luftgewehr über 0,5 Joule muss daher in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden und vor Zugriff durch Dritte – wie etwa der eigenen minderjährigen Kinder – geschützt sein. Ein abgeschlossener Raum reicht nicht aus, da es sich im rechtlichen Sinne um kein Behältnis handelt. Zu empfehlen sind daher abschließbare Waffenkoffer und Futterale, die einen praktischen und sicheren Aufbewahrungsort für Luftgewehre und Druckluftwaffen bieten.

Fazit: Waffengesetz erfordert sichere Aufbewahrung von Luftdruckgewehren

Ein Luftgewehr-Schütze sollte die Änderungen der Regelungen für die Aufbewahrung von Druckluftwaffen kennen, denn wer der Aufbewahrungspflicht des Luftgewehrs nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach der Änderung im Waffengesetz sollten Luftgewehre und andere erlaubnisfreie Druckluftwaffen daher immer in einem abschließbaren Behältnis oder Schrank aufbewahrt werden. Zudem muss die Munition sicher und getrennt von der Waffe gelagert werden. Im Zweifel wendest du dich an die zuständige Waffenbehörde oder den örtlichen Schützenverband, um alle Regelungen einzuhalten und dein Luftgewehr sicher nutzen und aufbewahren zu können.