Aufbewahrung Luftdruckgewehr / Druckluftwaffe
Luftdruckgewehr: Aufbewahrung nach dem Waffengesetz
Die geringen Betriebskosten und die einfache Handhabung machen Luftgewehre zu einem praktischen Sportgerät für alle Profi- und Hobbyschützen. Da sie zu den Druckluftwaffen zählen, unterliegen Luftgewehre in Österreich zum Teil dem Waffengesetz. Einige wichtige gesetzliche Anforderungen betreffen dabei direkt die sichere Aufbewahrung von Luftgewehren. In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf du achten musst, um dein Luftgewehr gesetzeskonform und sicher aufzubewahren.
Aufbewahrung Druckluftwaffe: Erlaubnisfreie & Erlaubnispflichtige Waffen
Um die Frage der korrekten Aufbewahrung eines Luftgewehrs zu klären, muss zuerst unterschieden werden, ob es sich um eine erlaubnisfreie oder eine genehmigungspflichtige Waffe handelt. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Mündungsenergie (Joule).


Unterscheidung nach der Geschossenergie
Unter 7,5 Joule
Luftdruckwaffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule sind in Österreich erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Ein Erwerb oder Besitz ist ohne Waffenbesitzkarte zulässig.
Achtung: Ein „F im Fünfeck“, wie in Deutschland, ist in Österreich nicht erforderlich, aber bei Importen aus Deutschland häufig vorhanden.
Auch bei erlaubnisfreien Waffen gilt: Sie dürfen nicht zugriffsbereit gelagert werden, wenn unbefugte Personen (z. B. Kinder oder Gäste) Zugang dazu haben könnten.
Über 7,5 Joule
Liegt die Mündungsenergie über 7,5 Joule, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, für deren Erwerb und Besitz eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist.
Auch das Führen solcher Waffen ist nur mit Waffenpass zulässig.
Hinweis: Die Kategorie der Waffe entscheidet über die Art der erlaubten Aufbewahrung. Wer seine Waffe falsch verwahrt, riskiert empfindliche Strafen.
Waffenschrank & Tresor für genehmigungspflichtige Waffen
Erlaubnispflichtige Luftgewehre, also mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule, sind in einem sicher versperrbaren Waffenschrank oder Tresor aufzubewahren. Dabei gilt:
- Der Zugang zum Waffenschrank darf nur befugten Personen möglich sein.
- Der Schlüssel muss sich unter ständiger Kontrolle des Waffenbesitzers befinden.
- Die Munition ist getrennt von der Waffe zu verwahren, ebenfalls sicher und unzugänglich für Dritte.
- Empfohlen sind Waffenschränke mit geprüfter Sicherheitsstufe (z. B. EN 1143-1 Grad 0 oder höher), auch wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich verlangt wird.
Aufbewahrung des Luftgewehrs nach dem Waffengesetz
Auch wenn eine Waffe erlaubnisfrei ist (unter 7,5 Joule), schreibt das österreichische Waffengesetz (§ 16 WaffG) vor, dass jede Schusswaffe so aufzubewahren ist, dass sie gegen unbefugte Inbesitznahme besonders gesichert ist.
Daher gilt:
- Ein verschlossenes Behältnis ist Pflicht: z. B. ein abschließbarer Schrank, ein Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder eine verschließbare Box.
- Ein nur abgeschlossener Raum (z. B. Keller) reicht nicht aus, da dies kein „sicheres Behältnis“ im Sinne des Gesetzes darstellt.
- Die Munition muss getrennt und ebenfalls versperrt gelagert werden.
- Kinder und andere unbefugte Personen dürfen unter keinen Umständen Zugang zur Waffe haben.
Wichtig: Wer gegen diese Pflicht verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert Geldstrafen bis zu mehreren Tausend Euro sowie den Verlust der Waffenberechtigung.
Fazit: Waffengesetz erfordert sichere Aufbewahrung von Luftdruckgewehren
Wer ein Luftgewehr besitzt – unabhängig davon, ob es erlaubnisfrei oder genehmigungspflichtig ist – muss die gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung unbedingt einhalten.
Erlaubnisfreie Luftgewehre (unter 7,5 Joule) müssen in einem versperrbaren Behältnis gelagert werden, das vor dem Zugriff Dritter schützt. Für erlaubnispflichtige Waffen (über 7,5 Joule) ist zusätzlich ein Waffenschrank oder Tresor erforderlich, und die Munition muss getrennt und ebenfalls versperrt aufbewahrt werden.
Im Zweifelsfall solltest du dich an die zuständige Waffenbehörde, Bezirkshauptmannschaft oder den örtlichen Schützenverein wenden, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften einhältst.

