Einerseits Erleichterung, andererseits Verschärfung – das bringen die neuen Änderungen im Österreichischen Waffengesetz ab Jänner 2019. Die Änderungen entsprechen nun grundsätzlich den EU-Richtlinien.
Waffenschrank-kaufen hat für Sie eine kleine Übersicht der Neuerungen zusammengestellt.
Maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden. Der Besitz bleibt aufrecht.
Schalldämpfer werden für Jäger erlaubt, um Gehörschäden vorzubeugen. Der Schussknall ist weiterhin hörbar.
Sie können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen – innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Voraussetzung sind entsprechende Bewerbe, regelmäßiges Training der Schützen etc.
Diese Kombination erlaubt das Führen einer Faustfeuerwaffe (Kategorie B) zur Ausübung der Jagd. Sinn und Zweck sind eine sichere und effektive Nachsuche für den Jäger/die Jägerin.