Änderungen im Waffengesetz

Österreichisches Waffengesetz 2019

Einerseits Erleichterung, andererseits Verschärfung – das bringen die neuen Änderungen im Österreichischen Waffengesetz ab Jänner 2019. Die Änderungen entsprechen nun grundsätzlich den EU-Richtlinien.

Waffenschrank-kaufen hat für Sie eine kleine Übersicht der Neuerungen zusammengestellt.

Infos zu Waffengesetz-

Änderungen ab Jänner 2019

Was sind die Ziele?

  1. die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu verhindern &
  2. den Verwaltungsumfang für Bürgerinnen/Bürger/Waffenbehörden zu erleichtern

Welche Themen sind nun davon betroffen?

  • Magazine mit großer Kapazität werden verboten

Maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden. Der Besitz bleibt aufrecht.

  • Schalldämpfer / Schallmodulatoren

Schalldämpfer werden für Jäger erlaubt, um Gehörschäden vorzubeugen. Der Schussknall ist weiterhin hörbar.

  • Sportschützen

Sie können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen – innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Voraussetzung sind entsprechende Bewerbe, regelmäßiges Training der Schützen etc.

  • Kombination von gültigem Waffenbesitz- & Jagdkarte

Diese Kombination erlaubt das Führen einer Faustfeuerwaffe (Kategorie B) zur Ausübung der Jagd. Sinn und Zweck sind eine sichere  und effektive Nachsuche für den Jäger/die Jägerin.