Einerseits Erleichterung, andererseits Verschärfung – das bringen die neuen Änderungen im Österreichischen Waffengesetz ab Jänner 2019. Die Änderungen entsprechen nun grundsätzlich den EU-Richtlinien.
Waffenschrank-kaufen hat für Sie eine kleine Übersicht der Neuerungen zusammengestellt.
Infos zu Waffengesetz-
Änderungen ab Jänner 2019
Was sind die Ziele?
die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu verhindern &
den Verwaltungsumfang für Bürgerinnen/Bürger/Waffenbehörden zu erleichtern
Welche Themen sind nun davon betroffen?
Magazine mit großer Kapazität werden verboten
Maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden. Der Besitz bleibt aufrecht.
Schalldämpfer / Schallmodulatoren
Schalldämpfer werden für Jäger erlaubt, um Gehörschäden vorzubeugen. Der Schussknall ist weiterhin hörbar.
Sportschützen
Sie können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen – innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Voraussetzung sind entsprechende Bewerbe, regelmäßiges Training der Schützen etc.
Kombination von gültigem Waffenbesitz- & Jagdkarte
Diese Kombination erlaubt das Führen einer Faustfeuerwaffe (Kategorie B) zur Ausübung der Jagd. Sinn und Zweck sind eine sichere und effektive Nachsuche für den Jäger/die Jägerin.
Cookies helfen uns dabei, Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für Social Media anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. In den Cookie-Einstellungen können Sie eine kontrollierte Einwilligung erteilen. Mit dem Klick auf "Akzeptieren, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu.