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Österreich

WAFFENGESETZ IN ÖSTERREICH

Waffenbesitzer müssen auf alle Fälle dafür sorgen, dass ihr Besitz an Waffen keinesfalls in die Hände von Unbefugten oder gar Kindern kommt und müssen deshalb entsprechende Vorkehrungen treffen, damit weder durch Diebstahl oder spielerische Neugier etwas passiert. Aus diesem Grund sollten Kurzwaffen, Langwaffen oder Munition unbedingt in dafür angefertigten Tresoren, den Waffenschränken gelagert werden.

Im Österreichischen Waffengesetz heißt es unter § 16b:

Verwahrung von Schusswaffen § 16b lt.

„Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.“

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